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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie ausgewählte Fragen, die anderen Patienten/ Kunden wichtig sind.
 

 

 

Diätassistentin - Was ist das für ein Beruf?

 
Der Beruf der Diätassistentin (DA) ist durch ein Berufsgesetz geschützter Medizinalfachberuf. Die Ausbildung an einer staatlich annerkannten Schule für Diätassistenten umfasst 4450 Unterrichtseinheiten, die sowohl praktisch als auch theoretisch sind.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre incl. Krankenhauspraktikum von mind. 6 Wochen.
Dieser vielseitige Beruf fordert Leistungen in 3 verschiedenen Bereichen :
1. in der Küche (Koch- und Küchentechnik). Sie übernehmen die Organisation, Zubereitung, Überwachung und Dokumentation der Diätgerichte und stehen an der Bandendkontrolle.
2. im sozial-medizinischen Bereich bei der eigenverantwortlichen Diät- und Ernährungsberatung der Patienten im Einzelgespräch oder in der Gruppe.
3. im Büro im kaufmännischen Bereich bei der Erstellung von Speiseplänen inclusive Nährstoffberechnung für sämtliche Diätkostformen sowie bei der Kostenkalkulation der Waren (Computer).
Die Arbeitsbereiche einer Diätassistentin liegen allerdings immer mehr im außerklinischen freiberuflichen Bereich, da z.B. Vortäge, Kochseminare oder Einkaufstraining aus Kostengründen nicht mehr / bzw. wenig von den Kliniken angeboten werden.
Die staatliche Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und darf nur mit Erlaubnis geführt werden.
Bei Ihrer Diätassistentin sind Sie hinsichtlich Gesundheitsprävention und Ernährungstherapie bestens  aufgehoben, denn Diätassistenten erfüllen die geforderte Anbieterqualifikation der Krankenkassen und verkaufen garantiert keine Produkte. Wir setzen auf Ihre aktive Mitarbeit und natürliche vorkommende Lebensmittel.
 
Ernährungsberaterin/DGE - Was bedeutet die Bezeichnung?
 
Der Lehrgang zur Ernährungsberaterin/DGE ist eine von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung angebotene Fortbildung, die nur Diätassistenten oder Diplom Oecothropologen (Ernährungswissenschaftler) absolvieren können,die sich für eine qualitätgesicherte Ernährungsberatung qualifizieren möchten. Der Lehrgang gleicht dem „Meister“ in anderen Berufsgruppen und umfasst mind. 299 Unterrichtsstunden.
Inhalte sind Fehl- und Mangelernährung, Ernährungserhebung inkl. EDV-unterstützte Ernährungsberatung, Ernährungspsychologie, Methodik und Didaktik in der Beratung, Gesprächsführung, Qualitätsmanagement incl. Evaluation, Marketing und Beratung sowie Aspekte der Gesundheitspolitik und Gesundheitsförderung
Zur Erlangung des Zertifikates sind mehrere Prüfungen und eine Projektarbeit zu bestehen.
Der Titel „Ernährungsberaterin/DGE“ ist bei den Krankenkassen anerkannt und idarf nicht mit der Bezeichnung "Ernährungsberater" verwechselt werden.Denn dieser Begriff ist leider nicht gesetzlich geschützt.
 
Wie bekomme ich einen Termin?
 
Entweder Sie rufen mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E – Mail, dann können wir direkt einen Termin vereinbaren.
 
Was ist, wenn ich nicht nach Sonneberg kommen kann?
 
Das wäre auch kein Problem. Ich komme gerne zu Ihnen nach Hause um dort die Beratung durchzuführen.
 
Was kostet eine Beratung?
 
Das kann ich Ihnen nicht pauschal sagen, da ich erst nach dem Kennenlernen Ihrer individuellen Bedürfnisse und Wünsche im Rahmen eines kostenlosen Gespräches eine Aussage darüber treffen kann.
 
Wie ist die Beratung strukturiert?
 
Nach dem kostenlosen Informationsgespräch (ca. 20 min.) folgen Ernährungsanamnese und Ernährngsanalyse. Bei diesen Terminen verschaffe ich mir einen Einblick in Ihre Ernährungsgewohnheiten, und zeige auf, wo Ihre Fehler liegen. Diese werden mit den altersentsprechenden DACH-Referenzwerten verglichen. Weiterhin führen Sie ein Ernährungs- und Bewegungsprotokoll, welches ebenfalls persönlich ausgewertet wird. Zusätzlich können Sie sich auch für ein Kochseminar entscheiden oder mit zum Einkaufstraining gehen. Die ersten 3 Termine dauern mit 1 Stunden länger wie die Betreunungsberatungen. Wir besprechen gemeinsam Ihr Anliegen und finden gemeinsam Lösungen, damit sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder erhalten bleibt. Die Betreuungsgespräche dauern ca. 30 Minuten und greifen die Probleme und Fragen auf, die in Ihrem Ess – und Trinkalltag auftreten. Mehrere Betreungsgespräche sind möglich.
Sie können Sich natürlich auch für eine Gruppenberatung entscheiden.
 
Zahlt die Krankenkasse was dazu?
 
Die Therapieangebote sind zu 50-80 % auf Antrag durch den/die Patienten/in erstattungsfähig bei den Krankenkassen (§§ 20 oder 43 SGBV)
Ich erstelle Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer Krankenkasse vorlegen können. Da die Ernährungsberatung allerdings nicht als Heilmittel anerkannt ist, bekommt man sie auch nicht auf Rezept. Der Arzt muss lediglich eine Notwendigkeitsbescheinigung (ärtzliche Zuweisung)ausstellen.
a)   zur präventiven Beratung (§§20) oder
b)  zur rehabilitativen Beratung / Therapie (§§ 43)  bei vorhandene Erkrankung  (z.B. Gewicht, Blutdruck, Cholesterin usw.)
Alle diese Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch Nr. 5 (SGBV) sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die nur auf Antrag und im Erstattungs-/Bezuschussungsverfahren bearbeitet werden können. Sie sind nach dem Willen des Gesetzgebers zuzahlungspflichtig. Bezüglich der Höhe der Zuzahlung und der Anzahl der genehmigten Termine haben die einzelnen Krankenkassen unterschiedliche Spielräume. Bitte erkundigen Sie sich bei IhreIhrer Krankenkasse.
Da ich nicht mit den Kassen direkt abrechnen kann, müssen Sie zunächst die Rechnung bei mir begleichen und können erst danach bei der Kasse den Erstattungsbetrag abrufen.
 
Wie ist das mit der Schweigepflicht?
 
Diätassistentin ist ein Medizinalfachberuf und unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Es ist allerdings ratsam, den Hausarzt oder den behandelnden Arzt gegenüber der Diätassistentin von der Schweigepflicht zu entbinden. So kann ich für eine erfolgreicherer Beratung garantieren, da ich besser mit Ihrem Arzt zusammenarbeiten kann.
 
 
Was bedeutet der BMI?
 
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Body Mass Index (BMI) als international geltenden Maßstab zur Bewertung des Körpergewichts zugrunde gelegt. Der BMI errechnet sich aus:
                    Körpergewicht [in kg]
                    ----------------------------------------------------
                    (Körpergröße [in m]) x (Körpergröße [in m])

 

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