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Häufig gestellte Fragen
- Hier finden Sie ausgewählte
Fragen, die anderen Patienten/ Kunden wichtig sind.
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Diätassistentin - Was ist das für ein
Beruf? |
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- Der Beruf der Diätassistentin (DA) ist durch ein Berufsgesetz
geschützter Medizinalfachberuf. Die Ausbildung an einer staatlich annerkannten
Schule für Diätassistenten umfasst 4450 Unterrichtseinheiten, die sowohl
praktisch als auch theoretisch sind.
- Die Ausbildung dauert 3 Jahre incl. Krankenhauspraktikum von mind. 6
Wochen.
- Dieser vielseitige Beruf fordert Leistungen in 3 verschiedenen
Bereichen :
- 1. in der Küche (Koch- und
Küchentechnik). Sie übernehmen die Organisation, Zubereitung, Überwachung und
Dokumentation der Diätgerichte und stehen an der Bandendkontrolle.
- 2. im sozial-medizinischen
Bereich bei der eigenverantwortlichen Diät- und Ernährungsberatung der Patienten
im Einzelgespräch oder in der Gruppe.
- 3. im Büro im
kaufmännischen Bereich bei der Erstellung von Speiseplänen inclusive
Nährstoffberechnung für sämtliche Diätkostformen sowie bei der Kostenkalkulation
der Waren (Computer).
- Die Arbeitsbereiche einer
Diätassistentin liegen allerdings immer mehr im außerklinischen freiberuflichen
Bereich, da z.B. Vortäge, Kochseminare oder Einkaufstraining aus Kostengründen
nicht mehr / bzw. wenig von den Kliniken angeboten werden.
- Die staatliche Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss
abgelegt. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und darf nur mit
Erlaubnis geführt werden.
- Bei Ihrer Diätassistentin sind Sie hinsichtlich
Gesundheitsprävention und Ernährungstherapie bestens aufgehoben, denn
Diätassistenten erfüllen die geforderte Anbieterqualifikation der Krankenkassen
und verkaufen garantiert keine Produkte. Wir setzen auf Ihre aktive Mitarbeit
und natürliche vorkommende Lebensmittel.
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- Ernährungsberaterin/DGE - Was bedeutet die
Bezeichnung?
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- Der Lehrgang zur Ernährungsberaterin/DGE ist eine von der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung angebotene Fortbildung, die nur Diätassistenten oder
Diplom Oecothropologen (Ernährungswissenschaftler) absolvieren können,die sich
für eine qualitätgesicherte Ernährungsberatung qualifizieren möchten. Der
Lehrgang gleicht dem „Meister“ in anderen Berufsgruppen und umfasst mind. 299
Unterrichtsstunden.
- Inhalte sind Fehl- und Mangelernährung, Ernährungserhebung inkl.
EDV-unterstützte Ernährungsberatung, Ernährungspsychologie, Methodik und
Didaktik in der Beratung, Gesprächsführung, Qualitätsmanagement incl.
Evaluation, Marketing und Beratung sowie Aspekte der Gesundheitspolitik und
Gesundheitsförderung
- Zur Erlangung des Zertifikates sind mehrere Prüfungen und eine
Projektarbeit zu bestehen.
- Der Titel „Ernährungsberaterin/DGE“ ist bei den Krankenkassen
anerkannt und idarf nicht mit der Bezeichnung "Ernährungsberater" verwechselt
werden.Denn dieser Begriff ist leider nicht gesetzlich geschützt.
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- Wie bekomme ich einen Termin?
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- Entweder Sie rufen mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E –
Mail, dann können wir direkt einen Termin vereinbaren.
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- Was ist, wenn ich nicht nach
Sonneberg kommen kann?
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- Das wäre auch kein Problem. Ich komme gerne zu Ihnen nach Hause um
dort die Beratung durchzuführen.
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- Was kostet eine
Beratung?
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- Das kann ich Ihnen nicht pauschal
sagen, da ich erst nach dem Kennenlernen Ihrer individuellen Bedürfnisse und
Wünsche im Rahmen eines kostenlosen Gespräches eine Aussage darüber treffen
kann.
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- Wie ist die Beratung
strukturiert?
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- Nach dem kostenlosen Informationsgespräch (ca. 20 min.) folgen
Ernährungsanamnese und Ernährngsanalyse. Bei diesen Terminen verschaffe ich mir
einen Einblick in Ihre Ernährungsgewohnheiten, und zeige auf, wo Ihre Fehler
liegen. Diese werden mit den altersentsprechenden DACH-Referenzwerten
verglichen. Weiterhin führen Sie ein Ernährungs- und Bewegungsprotokoll, welches
ebenfalls persönlich ausgewertet wird. Zusätzlich können Sie sich auch für ein
Kochseminar entscheiden oder mit zum Einkaufstraining gehen. Die ersten 3
Termine dauern mit 1 Stunden länger wie die Betreunungsberatungen. Wir
besprechen gemeinsam Ihr Anliegen und finden gemeinsam Lösungen, damit sich Ihr
Gesundheitszustand verbessert oder erhalten bleibt. Die Betreuungsgespräche
dauern ca. 30 Minuten und greifen die Probleme und Fragen auf, die in Ihrem Ess
– und Trinkalltag auftreten. Mehrere Betreungsgespräche sind
möglich.
- Sie können Sich natürlich auch für eine Gruppenberatung
entscheiden.
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- Zahlt die Krankenkasse was
dazu?
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- Die Therapieangebote sind zu 50-80 % auf Antrag
durch den/die Patienten/in
erstattungsfähig bei den Krankenkassen (§§ 20 oder 43 SGBV)
- Ich erstelle Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer
Krankenkasse vorlegen können. Da die Ernährungsberatung allerdings nicht als
Heilmittel anerkannt ist, bekommt man sie auch nicht auf Rezept. Der Arzt muss
lediglich eine Notwendigkeitsbescheinigung (ärtzliche
Zuweisung)ausstellen.
- a) zur
präventiven Beratung (§§20) oder
- b) zur
rehabilitativen Beratung / Therapie (§§ 43)
bei vorhandene Erkrankung (z.B. Gewicht, Blutdruck, Cholesterin usw.)
- Alle diese Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch Nr. 5 (SGBV) sind
freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die nur auf Antrag und im
Erstattungs-/Bezuschussungsverfahren bearbeitet werden können. Sie sind nach dem Willen des Gesetzgebers
zuzahlungspflichtig. Bezüglich der Höhe der Zuzahlung und der Anzahl der genehmigten Termine haben die
einzelnen Krankenkassen unterschiedliche Spielräume. Bitte erkundigen Sie sich bei IhreIhrer
Krankenkasse.
- Da ich nicht mit den Kassen direkt abrechnen kann, müssen Sie
zunächst die Rechnung bei mir begleichen und können erst danach bei der Kasse den Erstattungsbetrag
abrufen.
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- Wie ist das mit der
Schweigepflicht?
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- Diätassistentin ist ein Medizinalfachberuf und unterliegt der
Schweigepflicht gegenüber Dritten. Es ist allerdings ratsam, den Hausarzt oder
den behandelnden Arzt gegenüber der Diätassistentin von der Schweigepflicht zu
entbinden. So kann ich für eine erfolgreicherer Beratung garantieren, da ich
besser mit Ihrem Arzt zusammenarbeiten kann.
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- Was bedeutet
der BMI?
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- Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Body Mass
Index (BMI) als international geltenden Maßstab zur Bewertung des Körpergewichts
zugrunde gelegt. Der BMI errechnet sich aus:
- Körpergewicht [in kg]
- ----------------------------------------------------
- (Körpergröße [in m]) x (Körpergröße
[in m])
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